Aufnahme ins Jagdrecht: Soll der Wolf abgeschossen werden dürfen?

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Eine aktuelle Umfrage überrascht. Die Rückkehr des Wolfs wird zwar durch alle Wählergruppen begrüßt, aber soll dieser auch abgeschossen werden dürfen?
Mehr als 70 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg begrüßen die Rückkehr des Wolfs in unsere heimische Natur.

Mehr als 70 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg begrüßen die Rückkehr des Wolfs in unsere heimische Natur.

Bild: stock.adobe.com/michal

„Baden-Württemberg blickt der Rückkehr des Wolfes mehrheitlich positiv entgegen. Mehr als 70 Prozent der Befragten finden es gut, dass der Wolf in unsere Natur zurückkommt“, fasst der Nabu-Landesvorsitzende Johannes Enssle das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage zusammen.

Das Institut hatte im Auftrag von Nabu und WWF 1011 Baden-Württemberger befragt. Dabei ging es auch um die Einstellung zur derzeit diskutierten Aufnahme des Wildtieres ins Jagdrecht. Auch hier ist die Stimmung eindeutig: „58 Prozent der Menschen im Land sind dagegen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Spannend ist dabei, dass die Idee selbst unter konservativen Wählern nicht gut ankommt“, kommentiert Moritz Klose vom WWF die Umfrageergebnisse. So sind 51 Prozent der CDU-Wähler gegen einen solchen Schritt.

Auch bei der Unterscheidung nach Stadt- und Landbevölkerung gibt es offenbar keine Unterschiede in der Bewertung. „Den von der Politik oftmals hochstilisierten Konflikt zwischen Land- und Stadtbevölkerung scheint es bei der Bewertung der Wolfs-Frage gar nicht zu geben. Offenbar schätzen die Menschen in der Stadt und auf dem Land die Situation sehr ähnlich ein“, ergänzt Enssle.

Aktuell sehen die großen Naturschutzverbände im Land keinen Grund, den Wolf ins baden-württembergische Jagdrecht aufzunehmen. Wölfe sind zwar nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, auffällig gewordene Tiere können jedoch schon heute schnell entnommen - also auch abgeschossen - werden.

In einem gemeinsamen Brief hatten sich Nabu, BUND und WWF an die Politik gewandt mit der Forderung, dem Rufen nach einer Aufnahme der tierischen Heimkehrer ins Jagdrecht nicht nachzugeben. „Seit Jahren wird versucht, die Idee des Wolfes im Jagdrecht salon- und mehrheitsfähig zu machen. Doch weder fachlich noch politisch ergibt dieser Schritt Sinn.

Die Folge wäre eine Doppelzuständigkeit von Jagd- und Naturschutzbehörde, doch das führt in Deutschland erfahrungsgemäß nicht zu doppelter Geschwindigkeit. Wenn es um das Management des Wolfes geht, wie etwa die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen oder den Abschuss eines verhaltensauffälligen Wolfes, dann ist Geschwindigkeit und nicht Doppelzuständigkeit gefragt“, betont Enssle.

Effizienter Herdenschutz anstelle von blindem Populismus

Auch Forderungen nach dem Abschuss des Wolfsrüden im Südschwarzwald sind aus Sicht von Nabu und WWF wenig hilfreich. „Die Reihenfolge ist umgekehrt: Zuerst muss das Herdenschutzkonzept für Rinder in der Praxis erprobt werden. Erst wenn der schadenstiftende Wolf im Südschwarzwald die zumutbaren Schutzmaßnahmen überwindet, kann ein Abschuss ernsthaft diskutiert werden.

Alles andere würde vor Gericht einkassiert werden. Die weidetierhaltenden Betriebe im Südschwarzwald brauchen jetzt keinen Populismus, sondern verlässliche Partner und die Umsetzung eines seriösen und finanziell gut ausgestatteten Herdenschutzkonzepts“, betont Klose.

Aktuell gibt es drei sesshafte männliche Wölfe im Nord- und Südschwarzwald sowie den Nachweis einer Fähe, eines weiblichen Wolfes, ebenfalls im Südschwarzwald. So könnte ein erstes Rudel entstehen.

Info zu Wölfen in Baden-Württemberg und Umfrageergebnisse im Detail: www.nabu-bw.de/wolf.Nabu