Ab Montag: Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Kreis Heidenheim

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Das Landratsamt Heidenheim ergreift weitergehende Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus. Ab Montag, 12. April, tritt die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr in Kraft.
Ab Montag tritt im Kreis Heidenheim eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Ab Montag tritt im Kreis Heidenheim eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Bild: stock.adobe.com/stockpics

In Anbetracht der stark steigenden Corona-Infektionszahlen im Landkreis Heidenheim sieht sich das Gesundheitsamt veranlasst, eine weitergehende Maßnahme zu ergreifen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, das teilt die Landkreisverwaltung am Freitag, 9. April, mit. Seit zwei Wochen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz für Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis durchgängig bei einem Wert über 100. Am Donnerstag, 8. April, wurde mit einem Wert von 162,7 die 150er-Marke überschritten.
 
Eine Vielzahl der Infektionen werde innerhalb von Familien und im privaten Umfeld beobachtet. Am Freitag, 9. April, ist die Sieben-Tage-Inzidenz weiter auf 193,6 gestiegen. Ein Sinken der Zahlen sei nach fachlicher Einschätzung des Gesundheitsamtes zeitnah nicht zu erwarten, vielmehr sei ohne gezielte Maßnahmen mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Es müsse daher festgestellt werden, dass die bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen, darunter auch diejenigen, die seit dem Überschreiten des Inzidenzwerts von über 100 im März gelten, nicht mehr ausreichen, um die Infektionszahlen effektiv und nachhaltig zu senken. Vielmehr bestehe derzeit eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus.
 
Das Landratsamt hat daher eine Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags erlassen. Die Ausgangsbeschränkung tritt ab Montag, 12. April, in Kraft. Demnach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft zu den festgelegten Uhrzeiten nur mit triftigen Gründen gestattet. Diese können in der Allgemeinverfügung auf der Corona-Webseite des Landkreises Heidenheim nachgelesen werden.
 
Die Maßnahme sei erforderlich, da das Infektionsgeschehen diffus und die Infektionsketten teilweise nicht mehr nachvollziehbar seien. Zudem handele es sich bei den Neuinfektionen ganz überwiegend um die besonders ansteckende Virusmutation B 1.1.7. Durch die Ausgangsbeschränkung soll der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen eingedämmt werden, um eine Überlastung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgungssysteme zu verhindern und das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.
 
"Es ist trotz intensiver Bemühungen und starker Einschränkungen in den letzten Wochen leider nicht gelungen, die Corona-Zahlen mit den aktuellen Maßnahmen ausreichend in den Griff zu bekommen. Die dynamische Entwicklung der Neuinfektionen ist besorgniserregend. Zum Schutz aller ist es daher unumgänglich, die Verfügung über die Ausgangsbeschränkung zu erlassen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus gezielt eindämmen zu können", äußert sich Landrat Peter Polta zu dem Schritt. "Ich bin mir bewusst, dass dies für die Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner weitere erhebliche Einschränkungen mit sich bringt. Aber nach sorgfältiger Betrachtung und Bewertung durch das Gesundheitsamt ist der Schritt zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich."
 
Die Allgemeinverfügung tritt spätestens dann außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge weniger als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner beträgt.
 
pm/Landratsamt Heidenheim