Ab 22. Februar: So laufen Kinderbetreuung und Unterricht in Heidenheim ab

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Die Kinderbetreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenheim starten am Montag, 22. Februar, in den Regelbetrieb unter Pandemievoraussetzungen. Auch die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt starten dann mit Präsenzunterricht im Wechselmodell. An den weiterführenden Schulen gilt nach wie vor der Fernunterricht, ausgenommen davon sind Abschlussklassen. Zudem soll mit Beginn des Wechselbetriebs allen Beschäftigten in Betreuungseinrichtungen und Schulen Corona-Tests angeboten werden.
So geht es ab Montag in den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in Heidenheim weiter

So geht es ab Montag in den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in Heidenheim weiter

Bild: stock.adobe.com/Jenifoto

Die Kinderbetreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenheim starten am Montag, 22. Februar, in den Regelbetrieb unter Pandemievoraussetzungen. Die bisherige Notbetreuung wird damit vom Regelbetrieb abgelöst, der feste Gruppenzuteilungen der Kinder vorsieht und unter den geltenden Hygienekonzepten abläuft.
 
Auch die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt starten am Montag, 22. Februar, mit Präsenzunterricht im Wechselmodell. Von den vier Klassenstufen erhalten zwei Präsenzunterricht in der Schule. Die anderen beiden Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Nach einer Woche wird gewechselt. Dieser Ablauf gilt auch für die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Jene mit den Schwerpunkten G und K bleiben im bereits laufenden Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
 
Unterricht in festen Gruppen
Welche Klassenstufen an den Grundschulen in Präsenzunterricht beginnen, entscheidet die Schulleitung. In der Schule gilt das Kohortenprinzip, der Unterricht vor Ort findet also in festen Gruppen statt. Dazu werden die Klassenstufen im Präsenzunterricht geteilt, um die Gruppengröße klein zu halten. Ziel ist, mindestens zehn Stunden pro Woche Präsenzunterricht anzubieten.
 
Es gilt nach wie vor keine Präsenzpflicht, Eltern können entscheiden, ob die nach wie vor geltende Schulpflicht in der Präsenz oder im Lernen zu Hause erfüllt wird. Die Notbetreuung wird weiterhin für jene angeboten, die daran teilnehmen dürfen.
 
Weiterführende Schulen
An den weiterführenden Schulen gilt nach wie vor der Fernunterricht, ausgenommen davon sind Abschlussklassen. Diese gehen von Montag, 22. Februar, ebenfalls in einen Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht. Die Schulleitungen entscheiden über den Umfang. Für die Klassen 5 bis 7 gilt weiterhin die Notbetreuung. Sportunterricht ist – wie an den Grundschulen – untersagt, ausgenommen in den Fällen, in denen eine fachpraktische Prüfung ansteht.
 
Corona-Tests für Beschäftigte
Die Corona-Teststrategie des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass mit Beginn des Wechselbetriebs allen Beschäftigten in Betreuungseinrichtungen und Schulen Corona-Tests angeboten werden. Jede und jeder in den Einrichtungen kann sich anlasslos zwei Mal pro Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen. Die Kosten trägt das Land. Die Stadt hat sich mit der Kreisärzteschaft und den Apothekern abgestimmt. Angedacht ist, dass Arztpraxen und Apotheken sich mit den einzelnen Schulen und Kitas abstimmen.  pm/Stadt Heidenheim