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Stadt Heidenheim

Landesfamilienpass 2023 ist da

Kostenloser oder vergünstigter Zugang zu Schlössern, Gärten, Museen usw: Berechtigte Familien können den Pass bei der Heidenheimer Stadtverwaltung beantragen
EIN MÖGLICHER GRUND FÜR DIE BERECHTIGUNG: Unter anderem Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigen Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, können den Landesfamilienpass beantragen.

EIN MÖGLICHER GRUND FÜR DIE BERECHTIGUNG: Unter anderem Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigen Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, können den Landesfamilienpass beantragen.

Bild: stock.adobe.com/Oksix

Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz an ihrer jeweiligen Gemeinde können den Familienpass nutzen:

 

- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigen Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben;

- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;

- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig, entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können eingetragen werden, sofern sie noch kindergeldberechtigt sind. Bei Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, entfällt die Altersgrenze, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

 

Seit 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Kinder können den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen.

 

In den Pass können neben der berechtigten Person vier weitere Begleitpersonen eingetragen werden. Diese müssen die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen, zum Beispiel können Großeltern oder Bekannte als Begleitpersonen eingetragen werden. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich. Der Pass ist mehrere Jahre gültig.

 

Als Familie gilt auch, wenn in Kinderheimen oder Kinderdörfern eine Kindergruppe auf Dauer von einer Bezugsperson fest betreut wird und diese wie in einem Familienverband zusammenleben. Den Landesfamilienpass können Familien mit einem Elternteil auch erhalten, wenn mindestens ein kindergeldberechtigendes Kind in Haushaltsgemeinschaft mit einem Elternteil zusammenlebt, auch wenn die Familie steuerrechtlich nicht mehr als alleinerziehend geltend sollte.


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