Das Landratsamt Heidenheim hat wegen Corona zwei Verfügungen für die Stadt Herbrechtingen erlassen.
Zum Alkoholkonsum- und -ausschankverbot gilt: In den Bereichen Hallenbadparkplatz, Festplatz, Bibrissportgelände und Parkplatz, Schulzentrum, Stadtpark, Rathausvorplatz und Buigen-Center dürfen keine alkoholischen Getränke in den öffentlich zugänglichen Bereichen konsumiert oder ausgeschenkt werden, Abgabe ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.
In den Bereichen Stadtpark, Rathausvorplatz, Buigen-Center und Bibrisparkplatz besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines FFP2-Atemschutzes.
Diese Verfügung gilt bis Freitag, 30. April. Das Gesundheitsamt kann sie auch früher wieder aufheben.
pm/Landratsamt Heidenheim