Anke Eckelt (Hauptamt)

Tauben- und Entenfütterungsverbot nach Polizeiverordnung

Das offensichtlich bei den vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern beliebte Füttern der Tauben und Enten am Brenzufer führt dazu, dass die Anzahl der Ratten durch das übrig gebliebene Futter in diesem Bereich bedenkliche Ausmaße angenommen hat. Die Ordnungsverwaltung weist deshalb nachdrücklich auf das in der Polizeilichen Umweltschutzverordnung geregelte Tauben- und Entenfütterungsverbot auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungsanlagen hin und bittet um strikte Beachtung!Verstöße gegen beide Vorschriften sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.


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