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Ratgeber: Weihnachtsgeschenke richtig umtauschen

Der Pullover zu klein, oder die Tasche ist nicht dem Geschmack entsprechend? Dann gilt es, mit dem richtigen Wissen die Waren umzutauschen.
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NICHT JEDES GESCHENK GEFÄLLT: Online bestellte Artikel können meist innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Für den Laden vor Ort hingegen gibt es keine Umtauschpflicht - hier entscheidet allein die Kulanz des Händlers.
 Foto: Itzehoer/everythingpossible

NICHT JEDES GESCHENK GEFÄLLT: Online bestellte Artikel können meist innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Für den Laden vor Ort hingegen gibt es keine Umtauschpflicht - hier entscheidet allein die Kulanz des Händlers. Foto: Itzehoer/everythingpossible

Nach der Weihnachtszeit beginnt die Umtauschsaison: Der neue Pulli ist zu klein, das Smartphone ist das falsche Modell und die teure Halskette gefällt nicht. In Deutschland werden jährlich Millionen von Geschenken umgetauscht, doch nicht immer ist das reibungslos möglich. Ob Geschenke im Laden getauscht werden können, hängt von der Kulanz des Händlers ab.

„Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen, „Verbraucher sind hier oft im Irrtum. Ist ein Produkt fehlerfrei, liegt das vermeintliche Umtauschrecht im Ermessen des Händlers. Erst bei einem Mangel greift die Gewährleistung.“ Bei teuren Käufen sollte deswegen vorher nachgefragt werden.

Viele Händler nutzen das Thema Umtausch, um gegenüber ihren Kunden zu punkten und nehmen Produkte deswegen freiwillig zurück. Dabei können sie jedoch die Bedingungen selbst festlegen und bestimmte Warengruppen wie Unterwäsche von der Rückgabe ausschließen oder die Ware nur gegen einen Gutschein zurücknehmen.


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