Andreas Herdtle

Projektaufruf für „Kleinprojekte 2023“: Jetzt bewerben!

Bilder

Foto: LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion

Auch im Jahr 2023 ist es in der LEADER- Brenzregion möglich, Projektideen für „Kleinprojekte“ einzureichen. Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums für alle LEADER-Regionen. Die Mittel für das Programm stammen aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)“ des Bundes. Mit dem Regionalbudget sollen Kleinprojekte bis maximal 20.000 Euro (netto) Gesamtkosten unterstützt werden, die der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dienen.

Was bedeutet das konkret?
- Projekte müssen dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) der LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion entsprechen. Die Ziele sind:Lebensqualität gemeinsam gestalten
Qualifizierung für alle ermöglichen
Chancen für Frauen verbessern
Natur- und Kulturerbe profilieren
- Die Umsetzung erfolgt im LEADER- Gebiet der „Brenzregion“. In Giengen liegen die Teilorte Burgberg, Hohenmemmingen, Sachsenhausen und Hürben im LEADER-Gebiet „Brenzregion“

- Der Aufruf richtet sich an private Antragsteller wie Privatpersonen, Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, Vereine und öffentliche Antragsteller (Kommunen, Kirchen, sonst. Personen oder Körperschaften öffentlichen Rechts).

- Alle Projekte müssen innerhalb des Jahres 2023 umgesetzt, abgeschlossen und abgerechnet werden.

- Weiterhin müssen Projekte dem GAK-Rahmenplan (dem „Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2020 – 2023“) entsprechen. Förderfähig sind grundsätzlich nur investive Maßnahmen folgender Ziffern des GAK-Rahmenplans, Förderbereich 1 "Integrierte Ländliche Entwicklung":
o 4 - Dorfentwicklung: Zuwendungsfähig sind alle Vorhaben, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und so zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung beitragen. (z. B. Dorfplatzgestaltung, Dorftreffpunkte, Freizeitangebote oder Generationenfreundlichkeit, Musikinstrumente)
o 5 - Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und touristischer Einrichtungen. (z. B. für den Tourismus oder für die Elektromobilität)
o 8 - Kleinstunternehmen der Grundversorgung: Förderfähig sind Vorhaben, die der Grundversorgung dienen. Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitende und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. €. (z. B. Dorfläden)
o 9 - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. (Dorfmoderation, Konzeptionen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen)

Finanzielles
- „Kleinprojekte“, die in Planung und Umsetzung maximal 20.000 € netto kosten, können beantragt werden.

- Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten (Nettokosten). Ein Projekt darf 1.500 Euro Nettokosten nicht unterschreiten. Die Bagatellgrenze ist bindend.

- Der Fördersatz beträgt 80 %, das bedeutet aber auch, dass 20 % der Kosten sowie die gesamte Mehrwertsteuer vom Projektträger getragen werden müssen. Die Förderung wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Die gesamten Kosten müssen vom Projektträger vorfinanziert werden.
- Es soll sich um investive Vorhaben handeln. Es kann die Beschaffung von Vermögensgegenständen unterstützt werden, so z. B. technische Geräte oder auch Baumaßnahmen. Nicht gefördert werden können laufende Kosten (Strom, Personal, Miete, Verbrauchsmaterialien) oder Veranstaltungen. Reine Ersatzbeschaffungen, z. B. der Austausch von alten Geräten oder Renovierungen ohne neue Nutzung, können ebenfalls nicht durch das Regionalbudget finanziert werden.

- Das Projekt darf im Vorfeld nicht angefangen werden, sprich: es wurden noch keine Aufträge (außer Planungsleistungen zur Kostenermittlung z. B. durch Architekten) vergeben und noch keine Arbeiten durchgeführt.

- Stichtag für die Einreichung der Anträge: 27.01.2023.

- Adresse für die Einreichung der Anträge und für Auskünfte: LEADER – Aktionsgruppe Brenzregion, c/o Landratsamt Heidenheim, Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim.

- Kontaktdaten für weitere Informationen Mo – Fr von 09:00 – 12:30 Uhr: Tel.: 07321 – 321 - 2497; E – Mail: leader@landkreis-heidenheim.de

- Voraussichtlicher Auswahltermin für die Projekte: 02.03.2023

Zeitlicher Ablauf und Beantragung
- Der Projektaufruf beginnt am 15.12.2022.

- Mit Hilfe des Projektdatenblattes für Kleinprojekte beschreiben Sie Ihre Projektidee und reichen diese fristgerecht bei der LEADER-Geschäftsstelle ein.

- Um die Kosten des Projektes zu plausibilisieren, müssen Sie für alle Ausgaben mindestens zwei Vergleichsangebote vorlegen.

- Die LEADER-Aktionsgruppe bewertet die als förderfähig eingestuften Projektanträge auf der Grundlage der Geschäftsordnung Regionalbudget und dem Bewertungsbogen für Kleinprojekte. Die entsprechenden Dokumente für die Kleinprojekte finden Sie unter Downloads (Bewertungsbogen für Kleinprojektanträge nach dem GAK) auf der Website unter Internet: www.brenzregion.de).

- Mit den für die Förderung ausgewählten Projektträgern wird ein „Vertrag zur Durchführung einer Einzelmaßnahme im Rahmen des Regionalbudgets LEADER“ abgeschlossen unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung.

- Anschließend tätigen die ausgewählten Projektträger ihre Investitionen, bezahlen diese und reichen einen Verwendungsnachweis bei der LEADER-Geschäftsstelle ein (inkl. der Belegliste und der bezahlten Rechnung).

- Im Anschluss erfolgt eine „Inaugenscheinnahme“ durch die LEADER-Geschäftsstelle oder durch die jeweilige Gemeindeverwaltung.

- Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss ausbezahlt.

Aufgrund des zur Verfügung stehenden Zeitfensters bis zum Stichtag der Einreichung der Projekte möchten wir Sie bitten bei einer Projektidee bis zum 13.01.2023 telefonisch mit der Geschäftsstelle Kontakt wie folgt aufzunehmen:
von Mo – Fr von 09:00 – 12:30 Uhr: Tel.: 07321 – 321 – 2497.

Die LEADER Geschäftsstelle ist vom 22.12.2022 – 05.01.2023 geschlossen
.
Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle für die Einreichung der Anträge und für Auskünfte lauten wie folgt:

Landratsamt Heidenheim LEADER-Geschäftsstelle
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefonnummer: 07321 321 2494
E-Mail: leader@landkreis-heidenheim.de
Internet: www.brenzregion.de

Vor Antragseinreichung wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee dringend empfohlen.

UNTERNEHMEN DER REGION