Nach Bootfahrverbot im Eselsburger Tal: Auswertung der bisherigen Ergebnisse geplant
Das Eselsburger Tal gilt im Landkreis Heidenheim und weit darüber hinaus als Naherholungsgebiet. Touristische Sehenswürdigkeiten, Wanderwege, Radfahrwege, Gastronomieangebote und vieles mehr locken zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Auch das Bootfahren auf der Brenz ist eine beliebte Freizeitaktivität. Insbesondere im vergangenen Jahr konnte beobachtet werden, dass die Brenz im Eselsburger Tal jedoch überdurchschnittlich stark genutzt wurde, was gegebenenfalls auch mit den Einschränkungen während der Corona-Pandemie zusammenhing.
Da die Brenz im Eselsburger Tal ein besonders naturnahes Gewässer und damit Lebensraum für seltene und teilweise auch in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten ist, ist es notwendig diese zu schützen. Aufgrund dessen wurde im April mittels einer Rechtsverordnung das Befahren der Brenz für die Saison von April bis September vorerst eingeschränkt.
Das Landratsamt haben seit Erlass der Rechtsverordnung zahlreiche Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Auswirkungen der Einschränkungen erreicht und es wurden Anträge auf Befreiungen gestellt. Gleichzeitig liegen erste Zwischenergebnisse aus Begehungen vor Ort vor. Daher ist nun beabsichtigt, eine Auswertung der bisher erlangten Erkenntnisse der Auswirkungen auf die Natur vorzunehmen. Hierzu soll ein breites Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, um möglichst alle Interessen angemessen in die Entscheidung zur weiteren Nutzung einfließen lassen zu können.
Daher wird die Rechtsverordnung ab 16. November 2021 zunächst außer Kraft gesetzt. Dem Landkreis ist es dabei ein großes Anliegen, dass das Eselsburger Tal weiterhin als Naherholungsgebiet dienen kann und trotzdem die Erholung des Naturschutzgebietes dauerhaft gewährleistet ist. Einen maßgeblichen Einfluss auf die positive Entwicklung des Naturschutzgebietes im Eselsburger Tal hat jedoch auch jeder Einzelne, indem man bewusst und sorgsam mit der Natur umgeht und diese als etwas Schützenswertes begreift.
Landratsamt Heidenheim
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