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Mann erneut wegen Beschaffung und Besitz von Kinderpornographie verurteilt

Zum zweiten Mal hat sich ein Ende-20-jähriger Mann im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten strafbar gemacht.
Erneut Bewährungsstrafe verhängt: Am Amtsgericht wurde ein Mann für den Besitz tausender kinderpornografischer Fotos und einem entsprechenden Video verurteilt.

Erneut Bewährungsstrafe verhängt: Am Amtsgericht wurde ein Mann für den Besitz tausender kinderpornografischer Fotos und einem entsprechenden Video verurteilt.

Bild: Markus Brandhuber

Beschaffung und Besitz von kinderpornografischen Inhalten warf die Staatsanwaltschaft einem Ende-20-Jährigen ehemaligen Heidenheimer vor. Er soll 2019 und in der ersten Hälfte des Jahres 2020 illegal ein Video und 2346 Fotos aus dem Internet heruntergeladen haben. Darin abgebildet: Kinder beim Geschlechtsverkehr, posierend, beim Entblößen ihrer Geschlechtsorgane und bei diversen Sexualpraktiken. Unter Vorsitz von Richter Rainer Feil hatte das Schöffengericht bei der Verhandlung vor dem Heidenheimer Amtsgericht allerlei Unangenehmes zu ertragen. Über die Gesichter der Schöffen huschten in unkontrollierten Momenten Ekel, Unverständnis und Traurigkeit. „Hinter jedem dieser Fotos stecken Kinder mit schrecklichen Schicksalen“, sagte die Staatsanwältin Alexandra Müller-Seigfried.

Angeklagter schien sich distanziert zu haben

Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft. Wegen Beschaffung, Besitz und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten war er im Mai 2019 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sie lief am 27. Mai 2022 aus, bevor die Ermittlungen zum aktuellen Fall begonnen hatten. Im Abschlussbericht seiner damaligen Bewährungshelferin stand, der Angeklagte habe ihr den Eindruck vermittelt, dass er sich von seiner Tat distanziert und seine Neigungen im Griff habe. „Wie wir leider wissen, ist das nicht der Fall“, sagte Feil in Bezugnahme auf die erneute Straffälligkeit des Angeklagten.

Der Beschuldigte gab sich während der Verhandlung reumütig, saß zusammengeschrumpft und mit gefalteten Händen neben seinem Anwalt auf der Anklagebank. „Mein Mandant will Angaben zur Sache machen, auch wenn es ihm nicht leichtfällt. Er hat die vergangenen Nächte nicht geschlafen,“ sagte sein Anwalt. Auf die Frage, ob die Vorwürfe stimmen, erwiderte der Mann: „Ja. Ich könnte mich bei jedem einzelnen der Kinder entschuldigen. Es tut mir so leid.“

Anfang 2019 war der Beschuldigte beim Surfen im Internet auf eine neuseeländische Plattform gestoßen. Das gab er selbst zu und das berichtete die einzige Zeugin vor Gericht, die Sachbearbeiterin des Falls. „Sie haben also gezielt nach pornografischen Inhalten gesucht?“ fragte Richter Feil. „Ich habe sowas eingegeben wie: Fotos von Mädels und Jungs, nackt,“ erwiderte der Angeklagte.

Neuseeländische Polizei kam ihm auf die Spur

Vier Mal lud er kinder- und jungendpornografische Dateien herunter. Über seine Mailadresse kamen neuseeländische Polizeibehörden auf den Angeklagten. Bis der Fall nach Heidenheim übermittelt wurde, dauerte es lang. Erst drei Jahre später konnten deutsche Beamte die Ermittlungen aufnehmen. Zum Vorteil des Angeklagten, dessen Bewährungsstrafe aus dem ersten Fall bereits abgelaufen war.

Im Mai 2022 hat die Polizei daraufhin die Heidenheimer Wohnung des Angeklagten durchsucht und zwei Handys beschlagnahmt. Darauf fand sie kinder- und jugendpornografische Inhalte. Gegenstand der aktuellen Verhandlung waren aus juristischen Gründen ausschließlich die kinderpornografischen Dateien. „Es ist aus meiner Sicht letztlich auch egal, wie viele Bilder es sind: Wenn man sich auch nur auf die 200 gravierendsten beschränkt, wird das vom Grund her keinen Unterschied mehr machen. Es ist ein weites Spektrum, das hier abgebildet ist,“ so Richter Feil. Bei dem Angeklagten wurde eine Hebephilie festgestellt, also die erotische und sexuelle Präferenz eines Erwachsenen für pubertierende Jungen und/oder Mädchen im Alter zwischen 11 und 16 Jahren.

Noch einmal Bewährung?

Der Angeklagte erklärte, sich eigenständig in ein kostenfreies Therapieprogramm begeben zu haben. Dieses habe ihm zunächst sehr gut getan. Er habe es jedoch verlassen müssen, da sich herausgestellt hatte, dass dieses Programm nur für Menschen gedacht ist, die noch nicht straffällig wurden. „Ich hatte meine Neigung noch nicht im Griff und brauchte mehr Hilfe. Aber ich durfte nicht weitermachen,“ sagte der Angeklagte.

„Kann man so einem Menschen noch einmal Bewährung geben, der nichts daraus gelernt hat?“ sagte Richter Feil in seiner Urteilsbegründung. Staatsanwältin Müller-Seigfried und der Verteidiger hatten dafür plädiert. Ein Jahr und zehn Monate, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 3000 Euro forderte die Staatsanwältin. Der Verteidiger hielt ein Jahr und sechs Monate, ohne Geldauflage und mit Bewährung für angemessener.

Offenes Geständnis abgelegt

Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Außerdem muss er sich einer zweijährigen Therapie unterziehen. „Wir haben uns die Bewährung sehr genau überlegt,“ sagte Richter Feil. Der Mann habe alles gestanden und sich ungeschönt, offen und ehrlich gegeben. „Wir hatten bei Ihnen das aufrichtige Gefühl, dass sie erkannt haben, dass Sie ein riesiges Problem haben, das sie bearbeiten müssen,“ sagte Feil. Zugunsten des Mannes wertete das Gericht neben einer günstigen Sozialprognose unter anderem, dass er seit 2020 keine kinderpornografischen Inhalte mehr heruntergeladen hat.

Eine Bewährungsstrafe sei auch aus Opfersicht sinnvoll. „Sie haben nie ein Kind missbraucht. Wenn Sie jetzt ins Gefängnis wandern, statt in Therapie, haben Sie alles verloren und fallen danach vermutlich eher in alte Verhaltensmuster zurück,“ so Feil. „Seien Sie sich aber im Klaren: Diese Bewährungsstrafe ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit.“

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