Weil der Landkreis Heidenheim an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz über 50 hat, werden die Corona-Lockerungen, die seit vergangenem Montag gelten, wieder außer Kraft gesetzt. Was das genau bedeutet:
Die Zeit der offenen Ladentüren und Museen ist wieder vorbei. Am Sonntag meldete das Heidenheimer Landratsamt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 70,0; damit überschritt der Landkreis den dritten Tag in Folge den auf Bundesebene festgelegten Grenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner.
Erst vorigen Montag hatten die Geschäfte im Kreis Heidenheim ihre Türen aufgrund der niedrigen Inzidenz öffnen dürfen. Die Landkreisverwaltung teilte am Sonntagnachmittag aber mit, dass die seit 14. März im Kreis Heidenheim geltenden Lockerungen der Corona-Verordnung ab Dienstag, 23. März nicht mehr gelten.
Was gilt ab Dienstag?
- Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten ist wieder nur nach vorheriger Vereinbarung von Einzelterminen erlaubt und mit Ausnahme von Abholangeboten und Lieferdiensten einschließlich des Online-Handels. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde zulässig. Bei den Einzelterminen sind grundsätzlich fest begrenzte Zeiträume pro Kunde vorzugeben. Dieser muss seine Daten hinterlassen zur Nachverfolgung. Geöffnet bleiben dürfen Läden für Lebensmittel und Getränke, Wochenmärkte, Apotheken, Tankstellen, der Buchhandel und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs, teilt das Landratsamt mit.
- Der Betrieb von Museen, Galerien sowie Gedenkstätten ist nur noch nach vorheriger Vereinbarung von Einzelterminen möglich.
- Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist nur in Gruppen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Für Kinder und Jugendliche gelten Sonderregelungen.
- Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist aufgrund der jüngsten Anpassungen der Corona-Verordnung auch weiterhin im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen erlaubt.
pm/Landratsamt Heidenheim