Anke Eckelt (Hauptamt)

Grundschulen in Giengen ab 29. Juni im Regelbetrieb

Am 16. Juni erfolgte die Ankündigung des Landes Baden-Württemberg über einen Regelbetrieb in Grundschulen unter Pandemiebedingungen. Danach erhalten ab 29. Juni 2020 wieder alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht, gleichzeitig entfällt die Notbetreuung.
Bilder
Die Lina-Hähnle-Schule in Giengen

Die Lina-Hähnle-Schule in Giengen

Foto: Mathias Ostertag

Unterrichtet werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachkunde. Unterrichtsbeginn und Pausen finden zeitversetzt statt. „Die Maßnahmen sollen aus Infektionsschutzgründen das regelmäßige Zusammentreffen fester Gruppen gewährleisten“, erklärte Franziska Radinger, Amtsleiterin Bildung und Soziales. „Auch in den Pausen sollen die Kinder in ihren Gruppen bleiben und sich nicht mit anderen Kindern mischen. Entsprechendes gilt für die zugehörigen Lehrkräfte. Das Abstandsgebot für die Kinder wird aufgehoben, bleibt aber weiterhin eine Empfehlung.“Die Eltern müssen bestätigen, dass ihre Kinder symptomfrei sind und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Zudem verpflichten sie sich, bei einem auftretenden Kontakt mit einer infizierten Person die Schule umgehend zu informieren und ihre Kinder beim Auftreten von Krankheitssymptomen abzuholen. Bis zum Ende des Schuljahres finden keine schriftlichen Klassenarbeiten und Tests statt. „Wir freuen uns sehr, dass ab 29. Juni der Unterricht und die Angebote in Ganztages- und Hortbetrieb wieder gewährleistet sind“, kommentierte OB Dieter Henle die Landesentscheidung. „Verpflichtend ist das Angebot nicht: Eltern, die nicht möchten, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt – auch wegen einer möglichen Vorerkrankung – können das der Schule formlos mitteilen. Für diese Kinder gibt es weiterhin ein Fernlernangebot: Dafür zuständig sind Lehrkräfte, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.“Auch in der Zeit bis zur allgemeinen Grundschulöffnung möchte die Stadt Giengen eine möglichst gute Betreuung in den Schulen gewährleisten, die Möglichkeiten sind allerdings noch eingeschränkt. „Anspruch auf Notbetreuung haben nur Kinder, deren Erziehungsberechtigte eine berufliche Präsenzpflicht außerhalb der Wohnung haben. Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule gibt es nur bei Präsenzunterricht; die dort verkürzten Unterrichtszeiten kann sie aus Kapazitätsgründen nicht ausgleichen. „Auch wenn dabei Härten entstehen, müssen wir die Verordnungen des Landes einhalten“, ergänzte der Oberbürgermeister. „Wir versuchen aber in unseren Schulen, flexibel im Sinne der Eltern und Kinder zu agieren. Und wir freuen uns alle gemeinsam auf Ende Juni!“


Weitere Nachrichten Laendle24

UNTERNEHMEN DER REGION