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Geänderte Besucherregelung im Klinikum Heidenheim

Neue Corona-Verordnung: Diese Besucherregeln gelten ab Samtsag, 28. August, im Klinikum Heidenheim.

Bild: Rudi Penk

Auf Basis der neuen baden-württembergischen Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten ab Samstag, 28. August, neue Besucherregeln im Klinikum Heidenheim und in der Geriatrischen Rehaklinik Giengen.
 
Die Vorgaben der 3 G-Regel müssen eingehalten werden. Personen ohne Krankheitssymptome mit einem Impf- oder Genesenennachweis haben ohne Coronatest-Nachweis Zutritt, alle anderen Besucher müssen den Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltests mitbringen. Zulässig ist auch ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test; entsprechende Testpflicht gilt auch für Kinder ab sechs Jahren und für Jugendliche.
 
Die tägliche Besuchszeit ist von 13 bis 19 Uhr, für alle Besucher besteht die Pflicht zum korrekten Tragen einer FFP-2-Maske ohne Ausatemventil. Kinder bis einschließlich fünf Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Die geltenden Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden.
 
Alle Besucher müssen sich registrieren lassen und eine Checkliste zu ihrem Gesundheitszustand ausfüllen, zudem wird die Körpertemperatur gemessen. Es gibt keine Beschränkungen der täglichen Besucherzahl pro Patient, allerdings sind gleichzeitig nur zwei Besucher zugelassen, um die Abstandsregeln in den Patientenzimmern zu garantieren. Ebenso werden die Besucher gebeten, ihre Besuchszeit auf eine Stunde zu beschränken, um damit auch andere Besuche zu ermöglichen.
 
In Kinderklinik dürfen ausschließlich Eltern ihre Kinder besuchen.
 
Klinikum Heidenheim


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