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Gastronomie öffnet ab Montag wieder

Unter Auflagen darf ab Montag wieder in Gaststätten gespeist werden.
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Foto: stock.adobe.com/borishots

Ab Montag hat das geduldige Warten der Gastronomen im Landkreis Heidenheim wie auch im ganzen Land ein Ende: die Gaststätten und Restaurants dürfen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandskonzepte aufgrund der Corona-Bestimmungen ihre Außen- und Innenbereiche in Betrieb nehmen, auch die Biergärten, Cafés und Eisdielen sind dann wieder unter Auflagen geöffnet. Geschlossen bleiben müssen weiterhin Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen.
 
"Für die Heidenheimer Gastronomen freut es mich sehr, dass die Zeit von Umsatzeinbruch und -ausfall nach acht Wochen zu Ende geht", sagt etwa Heidenheims Oberbürgermeister Bernhard Ilg. Die Wirte seien nun auf die Mithilfe und Kooperation der Gäste angewiesen, dass diese auch alle Maßnahmen in den Lokalen einhalten. Wer nicht gesund sei, solle zuhause bleiben und bei Reservierungen müssten im Vorfeld die Kontaktbeschränkungen in Erinnerung gerufen werden.
 
Zu beachten ist aber weiterhin, dass das Essen gehen mit Freunde aus mehreren Haushalten noch nicht gestattet ist. Familien aus einem oder zwei Haushalten dürfen dies nun laut der neuen Verordnung wieder.
 
Zuletzt hatten sich die Gastronomen im Kreis Heidenheim damit beholfen, ihre Gäste mit Lieferservices, To-Go-Angeboten oder "Care"-Paketen bei Laune- und natürlich auch ihren eigenen Betrieb in wirtschaftlich schwierigen Zeiten über Wasser zu halten.
 
Evelyn Scherff, Vorsitzende der Kreisstelle des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) und Inhaberin der Weinstube Pfauen in Heidenheim sagt klar: "Wir müssen nun sehen, wie sich die Umsetzung der Maßnahmen durch die Corona-Verordnung in der Praxis darstellt. Wir freuen uns auf unsere Gäste, keine Frage. Aber die Einschränkungen, die durch die Kontaktbeschränkung bis zum 5. Juni 2020 gelten, stellen unsere Betriebe vor erhebliche Schwierigkeiten und bringen hohe Verunsicherung in den Betrieben und bei den Gästen mit sich."
 
Die hiesige Gastronomie muss sich bei der Öffnung an die engen Bestimmungen der Corona-Verordnung halten. Dabei werden Tische und Plätze so gestaltet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dies gilt auch für die Verkehrswege im Gasthaus und zu sanitären Einrichtungen.
 
Zudem sollen Beschilderungen vor der Gaststätte dem Besucher die geltenden Abstandregelungen, Hygienemaßnahmen und Reservierungsmöglichkeiten prägnant und übersichtlich darstellen. Gäste werden an die entsprechenden Tische platziert. Eine freie Platzwahl findet nicht statt.
 
Auch wird der Gastwirt Daten wie den vollständigen Namen, den Tag und die Uhrzeit des Besuchs sowie die Kontaktdaten (E-Mail oder Telefonnummer) aufnehmen. Dies dient der Kontaktnachverfolgung im Falle eines Infektionsfalls und geschieht mit dem Einverständnis des Gastes. Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht.
 
Gastronomen müssen wiederum die Hygienemaßnahmen umsetzen, dazu gehören auch die Desinfektion und die ausreichende Durchlüftung im Innenbereich. Kellner und Wirte tragen beim Kontakt mit Gästen einen Mund-Nasen-Schutz. Die Bezahlung sollten nach Möglichkeit ohne Bargeld erfolgen.
most/pm
 
 


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