

Am Samstag, 24. April, tritt die sogenannte Bundesnotbremse in Kraft. Durch diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten bei der Überschreitung von bestimmten Sieben-Tage-Inzidenzwerten bundeseinheitlich verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen. Die Länder können weiterhin strengere, aber keine milderen Maßnahmen treffen.
Das Land Baden-Württemberg hat der Bundesnotbremse durch eine Änderung seiner Corona-Verordnung in der vergangenen Woche schon größtenteils vorgegriffen. Im Landkreis Heidenheim wurden zudem aufgrund der hohen Infektionszahlen in den letzten Wochen einige Allgemeinverfügungen veröffentlicht, um dem Anstieg der Infektionszahlen entgegenzutreten. Aufgrund der Änderungen der Corona-Verordnung und des Infektionsschutzgesetzes wurden einige dieser Allgemeinverfügungen mittlerweile entbehrlich und wurden daher ganz bzw. teilweise aufgehoben. (Mehr dazu lesen Sie hier.)
Nur maximal 30 statt 50 Teilnehmer bei Veranstaltungen bei Todesfällen
Aufgrund dessen hat das Landratsamt Heidenheim am Freitag, 23. April, mit Wirkung zum Samstag, 24. April, die Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen im Landkreis Heidenheim zum Teil widerrufen. Das bedeutet, dass die Anzahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen in Todesfällen ab sofort nicht auf maximal 50 sondern auf maximal 30 begrenzt ist. Die Regelung, dass bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften 10 qm pro Person in geschlossenen Veranstaltungsräumen vorgesehen werden, bleibt weiterhin bestehen. Eine Erläuterung zur Inzidenzfeststellung ist auf der Corona-Website des Landkreises Heidenheim zu finden.
Weitergehende Maßnahmen des Gesundheitsamtes für den gesamten Landkreis Heidenheim
pm/Landratsamt Heidenheim