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Besitzer von Dieselfahrzeugen erhalten derzeit bzw. haben seit 2018 Post vom Hersteller ihres Fahrzeugs oder vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Sie werden darin aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, um ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Anlass dieser Briefe ist, dass die Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb auf der Straße nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte der Euro 5 oder Euro 6-Norm einhalten. Diese Werte werden nur auf dem Rollenprüfstand unter Laborbedingungen zur Erlangung der Fahrzeugzulassung eingehalten. Diese Praxis der Automobilhersteller war vielfach rechtswidrig, weshalb das Kraftfahrtbundesamt ihnen gegenüber Zwangsrückrufe für die Fahrzeuge aussprach. Vor allem VW rückte hier unter den Stichworten "Dieselskandal" oder "Abgasskandal" in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Deutschlandweit gibt es bereits tausende von Urteilen, in denen Besitzern solcher Fahrzeuge Schadenersatz zugesprochen wurde. Kürzlich hat der BGH mit einigen Urteilen für klare Verhältnisse gesorgt. Während die Ansprüche der meisten VW-Fahrer mit dem Motor "EA189" grds. bereits verjährt sind, bestehen bei Fahrzeugen mit dem Motor "EA288", also VW-,Skoda- und Seat Fahrzeugen der Baujahre 2015-2019 unseres Erachtens weiterhin beste Erfolgsaussichten auf Schadensersatzzahlungen.
Nun auch Wohnmobile mit Fiat und Iveco Motoren betroffen
Doch nicht nur VW ist vom "Abgasskandal" betroffen. Das Kraftfahrtbundesamt hat auch viele andere Hersteller zu Rückrufen verpflichtet, insbesondere Mercedes, Audi, Porsche, Seat, Skoda, FIAT, Iveco, Alfa Romeo, Jeep und Opel sind betroffen. Bei folgenden Diesel-Modellen bestehen sehr gute Chancen auf Schadensersatz:
Vom Abgasskandal betroffen? Ihre Möglichkeiten:
Lassen Sie hier Ihren Fall unverbindlich und kostenlos überprüfen.
Ansprüche jetzt geltend machen!
Wir machen Ihre Ansprüche gegen die Autohersteller geltend! Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Rückruf.
Klagen mit Rechtsschutzversicherung
Sollten sie rechtschutzversichert sein, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und stellen eine erste Deckungsanfrage - selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird von fast allen Rechtschutzversicherern übernommen.
Ohne Rechtschutzversicherung klagen
Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.
Diesel bereits verkauft? Kein Problem!
Unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Diesel zwischen 2010 und 2019 verkauft haben, können Sie auch nach dem Verkauf Schadensersatz erhalten. Wir helfen Ihnen gerne weiter, kontaktieren Sie uns oder vereinbaren sie einen Rückruf.
Softwareupdate aufgespielt, kann ich jetzt nicht mehr klagen?
Doch! Da die Hersteller für das Update keine Garantie übernehmen, können Sie weiterhin mit sehr guten Erfolgsaussichten klagen. Dieselautos mit Softwareupdate sind ein Risiko. Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.
Dazu gehören u.a.:
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Abgasskandal Rechtsanwälte im Dieselskandal
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